Jetzt Antrag stellen und staatliche Fördermittel nutzen
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden auch im Jahr 2022 Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zur Verbesserung des Umweltschutzes durchführen. So können Unternehmen u.a. zur Anschaffung von Kofferaufbauten, Planen mit Diebstahlschutzeinrichtungen, Huckepack-Ausstattung, Ladungssicherungs-Features und/oder Telematik-Systemen einen Zuschuss erhalten.
Krone bietet hier zahlreiche Lösungen, die unter das De-minimis Förderprogramm fallen. Eine detaillierte Auflistung aller förderfähigen Krone-Lösungen entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument, das Sie unter diesem Beitrag öffnen und herunterladen können.
Der maximale Förderbetrag liegt bei 33.000 Euro je Unternehmen und Kalenderjahr. Es werden 80 % der Investitionskosten für die definierte Ausstattung gefördert, maximal jedoch bis zu 2.000 Euro pro Fahrzeug.
Die Antragsunterlagen „De-minimis“ der Förderperiode 2022 stehen auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung antrag-gbbmvi.bund.de zur Verfügung. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 beginnt am 7. Januar 2022 und endet am 30. September 2022.
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